📋 Das Wichtigste in Kürze
- Das Hausgeld ist Ihre monatliche Vorauszahlung an die WEG – es deckt laufende Kosten und die Instandhaltungsrücklage.
- Die Jahresabrechnung zeigt am Ende des Wirtschaftsjahres, ob Sie nachzahlen oder eine Rückerstattung erhalten.
- Einen Teil des Hausgelds können Vermieter auf ihre Mieter umlegen – Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
- Die Höhe des Hausgelds legt die Eigentümerversammlung per Wirtschaftsplan fest.
✅ So gehen Sie vor
- Jahresabrechnung lesen: Einzelabrechnung und Gesamtabrechnung vergleichen – stimmen die Zahlen?
- Verteilungsschlüssel prüfen: Wird nach Miteigentumsanteil oder einer anderen Einheit verteilt?
- Zu hohe Kosten rügen: Schriftlich beim Verwalter und ggf. als Tagesordnungspunkt in der nächsten EV.
Inhalt
Das Hausgeld ist eine der zentralen finanziellen Verpflichtungen jedes Wohnungseigentümers. Monat für Monat wird es vom Konto abgebucht — aber was steckt eigentlich dahinter? Und wie liest man die jährliche Abrechnung des Verwalters? Dieser Ratgeber erklärt alles verständlich und praxisnah.
Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag, den jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft leistet. Es dient dazu, laufende Kosten des Gemeinschaftseigentums zu decken und Rücklagen für künftige Instandhaltungsmaßnahmen aufzubauen. Grundlage ist der jährlich erstellte Wirtschaftsplan des Verwalters.
Was ist im Hausgeld enthalten?
- Betriebskosten: Versicherungsprämien, Strom für Gemeinschaftsflächen, Wasser/Abwasser, Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung, Aufzugswartung, TÜV-Prüfungen, Verwaltungsgebühren
- Instandhaltungsrücklage: Monatlicher Sparbetrag für künftige Reparaturen und Sanierungen (Dach, Fassade, Heizung etc.)
Hinweis: Heizkosten und Warmwasser werden bei Gebäuden mit Zentralheizung oft separat nach Verbrauch abgerechnet und sind daher nicht im Hausgeld enthalten.
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Wie wird das Hausgeld berechnet?
Der Verwalter schätzt jährlich alle voraussichtlichen Kosten im Wirtschaftsplan und teilt diese nach dem in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer auf — meist nach Miteigentumsanteilen. Der monatliche Betrag ergibt sich aus dem Jahresanteil geteilt durch 12. Dieser Betrag wird von der Eigentümerversammlung genehmigt und ist dann verbindlich.
Die Jahresabrechnung richtig lesen
Am Jahresende erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung: ein Vergleich von tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben mit dem Wirtschaftsplan. Das Ergebnis für jeden Eigentümer ist eine Nachzahlung oder Gutschrift. Die Jahresabrechnung besteht aus: Gesamtabrechnung (alle Einnahmen und Ausgaben), Einzelabrechnung (Ihr persönlicher Anteil), Rücklagenentwicklung und Kontenübersicht.
Nachzahlung oder Guthaben — was bedeutet das?
Übersteigen die tatsächlichen Kosten Ihre Vorauszahlungen, müssen Sie nachzahlen. War Ihre Vorauszahlung zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift — die meist mit künftigen Vorauszahlungen verrechnet wird. Als Vermieter: Nicht alle WEG-Kosten sind auf den Mieter umlegbar — Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage beispielsweise nicht.
Was tun bei Fehlern?
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich schriftlich an den Verwalter und fordern Einsicht in die Belege. Bei ausbleibender Antwort schalten Sie den Beirat ein. Fehlerhafte Abrechnungen können durch Anfechtungsklage angegriffen werden — die Frist beträgt einen Monat nach dem Genehmigungsbeschluss der Eigentümerversammlung.
Fazit
Hausgeld und Jahresabrechnung sind das finanzielle Rückgrat Ihrer WEG. Wer sie versteht, kann die finanzielle Lage der Gemeinschaft realistisch einschätzen und bei der nächsten Eigentümerversammlung fundiert mitreden. Stellen Sie Fragen — das ist Ihr gutes Recht.
