📋 Das Wichtigste in Kürze
- Der Beschluss über den Verwalterwechsel muss auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung stehen.
- Für die Abberufung reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Idealerweise wird in derselben Versammlung auch der neue Verwalter gewählt – um verwalterfreie Zeit zu vermeiden.
- Der Beschlusstext sollte konkret sein: Abberufung zum Datum X, Bestellung des neuen Verwalters zum Datum Y.
✅ So gehen Sie vor
- TOP beantragen: Tagesordnungspunkt ‘Verwalterwechsel’ schriftlich beim aktuellen Verwalter einreichen.
- Kandidaten vorstellen: 1–2 neue Verwalter in der Versammlung präsentieren lassen.
- Beschluss herbeiführen: Abstimmung zu Abberufung und Neubestellung in derselben Sitzung.
Inhalt
Der eigentliche Verwalterwechsel wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Damit dies reibungslos funktioniert, muss die Versammlung sorgfältig vorbereitet werden. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie der Verwalterwechsel korrekt auf die Tagesordnung kommt und wie die Abstimmung abläuft.
Wer kann den Verwalterwechsel auf die Tagesordnung setzen?
Jeder Wohnungseigentümer kann beim Verwalter beantragen, einen bestimmten Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Wenn mehrere Eigentümer gemeinsam vorgehen, ist der Druck größer. Weigert sich der Verwalter, können Eigentümer, die mindestens 25 % der Miteigentumsanteile vertreten, eine außerordentliche Eigentümerversammlung verlangen — und der Beiratsvorsitzende kann sie einberufen.
Welche Mehrheit ist erforderlich?
Für die Abberufung des Verwalters genügt eine einfache Mehrheit nach Miteigentumsanteilen oder Köpfen — je nach Regelung in der Gemeinschaftsordnung. Dasselbe gilt für die Bestellung des neuen Verwalters. Es ist keine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit erforderlich. Das macht den Verwalterwechsel bei entsprechender Stimmung in der Gemeinschaft gut durchsetzbar.
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Tagesordnung richtig formulieren
Die Tagesordnungspunkte für den Verwalterwechsel müssen klar und konkret formuliert sein. Empfohlene Formulierungen:
- TOP X: Abberufung des bisherigen Verwalters [Name/Firma] mit Wirkung zum [Datum]
- TOP X: Außerordentliche Kündigung / ordentliche Kündigung des Verwaltervertrags
- TOP X: Bestellung von [Name/Firma des neuen Verwalters] zum Verwalter ab [Datum]
- TOP X: Genehmigung des neuen Verwaltervertrags
Vorbereitung der Beschlussfassung
Vor der Versammlung sollte der Beirat mindestens drei Verwalterangebote eingeholt und geprüft haben. Die Angebote und eine Empfehlung des Beirats sollten den Eigentümern möglichst mit der Einladung zugestellt werden. So haben alle ausreichend Zeit, sich vorzubereiten und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Was passiert nach der Abstimmung?
Nach erfolgreicher Abstimmung muss der alte Verwalter unverzüglich informiert werden — schriftlich, mit Bezug auf den Beschluss. Er ist dann zur vollständigen Übergabe aller WEG-Unterlagen verpflichtet. Der neue Verwalter kann seine Arbeit zum vereinbarten Datum aufnehmen. Der Übergang sollte von Beirat und neuem Verwalter aktiv begleitet werden.
Fazit
Mit der richtigen Vorbereitung und einer klaren Tagesordnung ist der Verwalterwechsel in der Eigentümerversammlung gut umsetzbar. Entscheidend sind: ausreichend Vorlauf, geprüfte Alternativen und eine klare Kommunikation gegenüber allen Eigentümern.
