📋 Das Wichtigste in Kürze
- Vermieter können nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen: Eigenbedarf, Vertragsverletzung oder wirtschaftliche Verwertung.
- Die reguläre Kündigungsfrist für Vermieter beträgt 3–9 Monate – je nach Mietdauer.
- Das Übergabeprotokoll ist entscheidend für die Abwicklung nach dem Auszug.
- Kaution: Vermieter müssen die Kaution innerhalb von 6 Monaten nach Auszug abrechnen.
✅ So gehen Sie vor
- Kündigungsschreiben formal korrekt: Mit Datum, Grund, Frist und Unterschrift – sonst unwirksam.
- Übergabe vorbereiten: Protokoll vorausausfüllen, Zähler ablesen, alle Schlüssel übergeben lassen.
- Kaution fristgerecht abrechnen: Alle Aufrechungsposten belegen und Restbetrag auszahlen.
Inhalt
Das Ende eines Mietverhältnisses bringt für Vermieter viele Fragen mit sich: Wann darf ich kündigen? Wie läuft die Wohnungsübergabe korrekt ab? Wann muss ich die Kaution zurückgeben? Dieser Ratgeber gibt die wichtigsten Antworten.
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Als Vermieter dürfen Sie einem Mieter nur kündigen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Das Gesetz nennt folgende Gründe: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (z.B. Zahlungsverzug, vertragswidrige Nutzung) oder wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. Eine Kündigung ohne Grund ist unwirksam.
Eigenbedarfskündigung: Was ist zu beachten?
Eigenbedarf liegt vor, wenn Sie die Wohnung für sich selbst, enge Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den genauen Eigenbedarfsgrund nennen und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten (3, 6 oder 9 Monate, je nach Wohndauer des Mieters). Vorgetäuschter Eigenbedarf macht Sie schadensersatzpflichtig.
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Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand ist, die Wohnung vertragswidrig nutzt (z.B. illegale Untervermietung, gewerbliche Nutzung ohne Erlaubnis) oder andere schwerwiegende Pflichtverletzungen begeht. Vor einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug muss keine Abmahnung ausgesprochen werden.
Das Übergabeprotokoll
Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie immer ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellen. Notieren Sie den Zustand aller Räume, vorhandene Mängel und Beschädigungen, die Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) sowie die übergebenen Schlüssel. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. Ein vollständiges Protokoll ist Ihr wichtigstes Beweismittel, falls später Streit über den Zustand der Wohnung entsteht.
Kautionsrückgabe
Die Kaution muss nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden — der Vermieter hat dafür in der Regel eine Frist von drei bis sechs Monaten. Abgezogen werden dürfen nur tatsächliche Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, sowie offene Nebenkostenforderungen. Einbehalte müssen konkret begründet werden.
Fazit
Ein sorgfältig dokumentiertes Mietende — mit korrekter Kündigung, vollständigem Übergabeprotokoll und rechtssicherer Kautionsabrechnung — schützt Sie vor teuren Rechtsstreitigkeiten und schafft einen sauberen Abschluss des Mietverhältnisses.
