Eigentümerversammlung in der WEG: Ablauf, Abstimmung und Gültigkeitsvoraussetzungen

📋 Das Wichtigste in Kürze

  • Die WEG-Verwaltung umfasst alle Aufgaben rund um das gemeinschaftliche Eigentum – vom Hausgeld bis zur Instandhaltung.
  • Verwalter, Eigentümerversammlung und Verwaltungsbeirat bilden das dreigliedrige Organ jeder WEG.
  • Seit der WEG-Reform 2020 hat der Verwalter mehr Befugnisse bei dringenden Maßnahmen.
  • Eigentümer können den Verwalter jederzeit abberufen – auch ohne wichtigen Grund (§ 26 Abs. 3 WEG).

✅ So gehen Sie vor

  1. Teilungserklärung lesen: Verstehen Sie, was zu Ihrem Sondereigentum gehört – und was Gemeinschaftseigentum ist.
  2. Verwaltervertrag prüfen: Welche Leistungen sind vereinbart? Welche Laufzeit gilt?
  3. Aktiv in der Versammlung: Nutzen Sie die jährliche Eigentümerversammlung zur Kontrolle des Verwalters.

Die Eigentümerversammlung ist das gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungsgremium jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kommt um dieses Thema nicht herum. Wie läuft sie korrekt ab? Was passiert, wenn Formfehler gemacht werden? Wann ist eine Versammlung ungültig?

Rechtliche Grundlagen

Die Eigentümerversammlung ist in §§ 23–25 WEG geregelt. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Einladung muss mit vollständiger Tagesordnung und den relevanten Unterlagen mindestens drei Wochen vorab zugestellt werden — per Post oder, wenn alle zustimmen, per E-Mail.

Beschlussfähigkeit

Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden oder vertretenen Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Wird dieses Quorum nicht erreicht, muss eine neue Versammlung einberufen werden — diese ist dann ohne Quorumerfordernis beschlussfähig.

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Abstimmungsmodalitäten

  • Einfache Mehrheit: Für die meisten laufenden Verwaltungsangelegenheiten
  • Qualifizierte Mehrheit: Für grundlegende Änderungen der Gemeinschaftsordnung
  • Einstimmigkeit: Für bestimmte weitreichende Änderungen, die alle betreffen

Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Alle Ergebnisse werden protokolliert und in die Beschlusssammlung aufgenommen.

Wann ist eine Versammlung oder ein Beschluss anfechtbar?

  • Einladungsfrist wurde nicht eingehalten
  • Ein Eigentümer wurde nicht eingeladen
  • Beschlossene Themen standen nicht auf der Tagesordnung
  • Abstimmungsergebnis wurde falsch festgestellt
  • Versammlung war nicht beschlussfähig

Anfechtungsklage innerhalb eines Monats; bis zum Gerichtsurteil bleibt der Beschluss wirksam.

Online-Versammlungen

Seit der WEG-Reform 2020 können Eigentümerversammlungen auch online oder hybrid stattfinden — wenn alle Eigentümer zustimmen. Das eröffnet mehr Flexibilität, insbesondere für Eigentümer, die nicht am Ort der Immobilie wohnen.

Fazit

Die Eigentümerversammlung ist das demokratische Herzstück der WEG. Wer Fristen, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernisse kennt, kann seine Rechte effektiv wahrnehmen und zur Gemeinschaft beitragen.

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